AGB / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines:
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Etwa anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch die Annahme seines Auftrages nicht anerkannt. Durch die Annahme unserer Auftragsbestätigung erklärt der Besteller sein Einverständnis mit unseren Bedingungen. Bedingungen des Bestellers und abweichende Vereinbarungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen auf die Zusendung von Bedingungen noch die Ausführung eines Auftrages durch uns.

2. Angebote, Bestellungen:
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Soweit Schriftverkehr EDV-systemgebunden ohne Unterschrift erfolgt (z. B. per E-Mail) genügt dies dem Schriftformerfordernis.

3. Preise:
Preise gelten freibleibend bis zum Tage der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tage geltenden Preisen und Rabatten. Die Mehrwertsteuer wird in jeweils gültiger Höhe zusätzlich berechnet.

4. Lieferzeiten:
Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich, – Zwischenverkauf ist vorbehalten. Vereinbarte Lieferzeiten gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge und Hindernisse, wie in Fällen höherer Gewalt, Transportverzögerung, Betriebsstörungen in eigenen wie auch in den Werken unserer Lieferanten. Wird durch die Verlängerung der Lieferzeit, die für uns bei der Abgabe des betreffenden Angebotes zugrunde gelegte Kostensituation erheblich verändert oder die Erbringung der Leistung für uns in sonstiger Weise unzumutbar, sind wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Bestellers ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche, insbesondere Verzugsraten für nicht rechtzeitige Lieferung, können nicht geltend gemacht werden. Jeder Rücktritt hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Teillieferungen sind zu akzeptieren.

5. Verpackung:
Branchenübliche Einwegverpackung wird in Rechnung gestellt.

6. Versand:
Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Bestellers. Expressgutkosten sowie Versandkosten für Kleinsendungen trägt der Besteller. Versandvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

7. Zahlung:
Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug. Der Abzug von 2% Skonto wird nicht gewährt, wenn sonstige Forderungen überfällig sind. Bei Überschreiten des Zahlungszieles erfolgt die Berechnung banküblicher Zinsen, mindestens in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung, wobei Diskontspesen zu Lasten des Bestellers gehen und sofort nach Aufgabe zu zahlen sind. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Bei Wechseln oder Schecks, die auf Nebenplätze gezogen sind, übernehmen wir keine Verpflichtung für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Der Besteller ist zur Einbehaltung der Zahlung oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt.

8. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor, hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Werden unsere Waren von dem Abnehmer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns anteilmäßig das Miteigentum überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.

9. Vorkaufsrecht:
Bei Aufgabe des Betriebes, Konkurs, Vergleichsverfahren und Liquidation des Bestellers ist uns an den Beständen der von uns gelieferten Ware auch aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes das Vorkaufsrecht einzuräumen.

10. Gewährleistung:
Gewährleistung für unsere Lieferungen übernehmen wir in der Weise, dass die innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme, spätestens aber 15 Monate vom Tage der Lieferung an gerechnet, nachweislich infolge Werkstoff oder Herstellungsfehler unbrauchbar gewordenen Lager ohne Berechnung ersetzt werden. Irgendwelche sonstigen Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch fehlerhafte Behandlung oder Nichtbeachtung unserer Einbau- und Wartungsvorschriften entstehen. Für Artikel, die innerhalb der genannten Frist eine der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnutzung erfahren oder bei welchen die Abnutzung durch Verschmutzung oder Rostbildung hervorgerufen ist, wird keine Haftung übernommen. Bei Weiterverkauf und -versand unserer Erzeugnisse in losem – also nicht original verpacktem – Zustand sind wir von jeglicher Gewährleistung entbunden. Angaben in Katalogen, Preislisten und Informationsbroschüren bedeuten keine Zusicherung von Eigenschaften.

11. Beanstandungen:
Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendung oder mangelhafter Verpackung können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.

12. Ersatzlieferung:
Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht durch Untersuchung im Werk erfolgen. Zu diesem Zweck sind beanstandete Waren ohne Kosten für uns einzusenden. In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz gegen Berechnung geliefert und nach Feststellung der Berechtigung der Beanstandung Gutschrift in Höhe des gelieferten Warenwertes erteilt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Friedrichsdorf. Gerichtsstand für sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Schwierigkeiten ist. Bad Homburg

14. Sonstiges:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

SCHNEIDER GMBH – 61381 FRIEDRICHSDORF